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LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 3 AL 5522/13 |
Zitiervorschläge
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.01.2015 - L 3 AL 5522/13 (https://dejure.org/2015,104961)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - L 3 AL 5522/13 (https://dejure.org/2015,104961)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
Verfahrensgang
- SG Reutlingen, 28.11.2013 - S 5 AL 1382/12
- LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 3 AL 5522/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R
Arbeitslosenhilfeanspruch - behinderter Mensch - Zweifel an der Verfügbarkeit - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 3 AL 5522/13
Die beklagte Bundesagentur für Arbeit ist hierbei berechtigt und verpflichtet, die erforderliche Prognose unter Beteiligung ihres ärztlichen Dienstes in eigener Verantwortung zu treffen (BSG, Urteil vom 10.05.2007 - B 7a AL 30/06 R - veröffentlicht in juris, dort Rn. 15). - BSG, 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R
Arbeitslosengeldanspruch - Ruhen - Urlaubsabgeltung - Gleichwohlgewährung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 3 AL 5522/13
Durch die Formulierung " verliert nicht seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld" wird deutlich, dass eine Fortzahlung des Arbeitslosengeldes nach § 126 SGB III a.F. bzw. nach § 146 SGB III n.F. nur in Betracht kommt, wenn ein realisierbarer Anspruch auf Arbeitslosengeld bestanden hat (BSG, Urteil vom 29.03.2001 - B 7 AL 14/00 R - veröffentlicht in juris). - BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 141/88
Entstehen des Anspruchs iS von §§ 100 , 104 Abs. 2 AFG , Wirksamkeit der …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 21.01.2015 - L 3 AL 5522/13
Die Minderung der Leistungsfähigkeit, die auf körperlichen, geistigen oder seelischen Ursachen beruhen kann, ist nicht nur vorübergehend, wenn nach einer Prognose zu erwarten steht, dass sie länger als sechs Monate andauern wird (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 09.08.1990 - 11 RAr 141/88 - veröffentlicht in juris, dort Rn. 24; vgl. auch § 102 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch); mithin soll gerade nicht jede Leistungsminderung die Fiktion der Arbeitsfähigkeit nach § 125 SGB III a.F. auslösen.